Leistungen unseres
ambulanten Pflegedienstes
Unsere Leistungen für alle Pflegenden sind umfangreich – Fragen Sie uns
Leistungsangebot im Pflegebereich
Unser Leistungsangebot umfasst die Bereiche der Grundpflege nach SGBXI (Pflegeversicherung). Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege nach Ihren ganz individuellen Bedürfnissen, wie z.B.:
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Beim Waschen / Baden / Duschen / Haarpflege
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Beim Lagern und Betten
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Bei der Inkontinenzversorgung
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und viele andere Bereiche
Leistungsangebot im Pflegebereich
Auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung kümmern wir uns um Sie:
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Reinigung Ihres Lebensbereiches
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Zubereitung Ihrer Mahlzeiten
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Reinigen Ihrer Kleidung
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Beheizen Ihrer Wohnung
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Organisieren Ihrer Einkäufe
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und viele weitere Bereiche des täglichen Leben
Sowie in dem Bereich der Verhindungspflege (Pflege bei Abwesenheit der Pflegeperson). Lassen Sie sich kompetent von uns beraten.
Ärztlich verordnete Leistungen
Ärztlich verordnete Leistungen umfassen bei uns die Behandlungspflege nach SGB V (= ärztlich verordnete Leistungen). Hier ein kleiner Leistungsauszug der Behandlungspflege:
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Verabreichen von Injektionen
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Messen von Blutdruck und Blutzucker
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Anlegen von Infusionen
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Spezielle Pflege bei Trachealkanülen
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Portversorgung
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Anlegen, wechseln und dokumentieren von Wundverbänden
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Anus praeter Versorgung (künstlicher Ausgang)
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Verweilkatheter anlegen
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Durchführung eines Einlaufs
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Spezielle Pflege bei Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
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PEG-Sondennahrung und /-Pflege
Diese ärztlich verordneten Leistungen sind unabhängig von den Pflegeversicherungsleistungen und werden nicht vom Pflegegeld abgezogen!
Menschen, die der Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst bedürfen, benötigen häufig auch im Haushalt Unterstützung. Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt in diesem Fall die Grundpflege.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf einen Pflegegrad (bis 2017 Pflegestufe) und erhält verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Dabei gilt die Formel: Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen, die Ihnen zustehen.
Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört allerdings nicht zur Grundversorgung eines Versicherungsnehmers mit einem Pflegegrad oder einer häuslichen Krankenpflege. Sie ist vielmehr als Ergänzung zu sehen, für die nur ein geringer Anteil der finanziellen Zuschüsse verwendet werden kann.
Welche Verrichtungen fallen unter den Begriff „hauswirtschaftliche Versorgung“?
Die sogenannte hauswirtschaftliche Versorgung umfasst sämtliche Handlungen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen oder kranken Person erledigt werden müssen und zu denen diese nicht eigenständig in der Lage ist. (siehe unsere nicht abschließenden Aufzählung oben !
Ihre Roswitha Förtsch
Pflegedienstleitung
Wir sind
für Sie da …..
…WANN IMMER
SIE UNS BRAUCHEN!
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu könen! Darum sind wir rund um die Uhr gerne für Sie da.
RUFEN SIE UNS AN:
Tel. 0 92 65 / 80 79 44-0