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Hilfen für Ihre Pflege

Diese Leistungen stehen Ihnen zu – Wir helfen Ihnen bei der Beantragung!

Pflegegrade und Pflegegeld 

Wir sind Ihnen bei der Antragstellung auf Pflegegeld gerne behilflich. Die Entscheidung über die Bewilligung eines Pflegegrades  hängt von der Ermittlung des Pflegebedarfs durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ab.
Auf Ihren Wunsch hin sind wir auch bei der Begutachtung durch den MDK unterstützend anwesend.  Es kostet Sie keinen Cent extra!   Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade  mit Anspruch auf Pflegegeld für die Pflegegrade 2-5:

Welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, wie Sie einen Pflegeplatz bekommen, oder wenn Sie eine Pflegeanleitung benötigen – wir stehen Ihnen stets gerne mit Rat und Tat zur Seite! Wir führen Beratungsgespräche nach §37 SGBXI durch und beraten Sie gerne!

Pflegegrade und Ihre Geld- und Sachleistungen

PflegegradGeldleistungen
Ambulant
Für Pflege zu Hause
Sachleistungen
Ambulanter
Pflegedienst
Entlastungsbetrag
Ambulanter Pflegedienst
Zweckgebunden
Vollstationäre
Pflege im Heim
10,000,00
125,000,00
2332,00761,00125,00770,00
3573,001.432,00125,001.262,00
4765,001.778,00125,001.775,00
5947,00
2.200,00125,002.005,00

Erläuterungen zu den Pflegegraden und den Entlastungsleistungen

 

Pflegegrad 1:
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro (aktuell bei Corona bis zu 60,00€)  für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Der Pflegegrad 1 bekommt keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und muss anfallende Kosten selbst tragen.

Ausnahme: Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen erhalten als Leistungen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegraden 2 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege. Leistungssätze für Pflegesachleistungen  entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:

Pflegegrad 2:  761,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3:  1.432,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4:  1.778,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5:  2.200,00 Euro / Monat

 

Pflegegeld bei ambulanter Pflege durch Angehörige / Bekannte
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.

Die Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:

Pflegegrad 1: 0,00 Euro / Monat
Pflegegrad 2: 332,00Euro / Monat
Pflegegrad 3: 573,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4: 765,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5: 947,00 Euro / Monat

 

Leistungen bei Pflegegraden in der stationären Pflege (Pflegeheim)
Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für ihren Aufenthalt in einem Altenheim oder Pflegeheim. Dieser geringe Betrag soll die noch weitgehend Selbstständigen entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Alten- und Pflegeheim umzuziehen.
Die Leistungssätze für die Zuschüsse der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:

Pflegegrad 2: 770,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro / Monat

 

Pflegebedingter Eigenanteil für alle Pflegebedürftigen gleich hoch

Alle pflegebedürftigen Bewohner eines Alten- oder Pflegeheimes, denen der Pflegegrad 2 bis 5 zuerkannt ist, zahlen ab 2017 den gleichen pflegebedingten Eigenanteil. Für das Jahr 2020 beträgt dieser nach einer Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums durchschnittlich etwa 600 Euro.

Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung variieren
Die zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil zu zahlenden Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und anteilige Investitionskosten der Einrichtung variieren aber von Heim zu Heim.

Pflegeversicherung zahlt Rente für pflegende Angehörige
Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, so zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen für die privat tätigen Pflegepersonen Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Pflege bedeutet also ein Rentenplus.

Entlastungsbetrag
Wer pflegebedürftig ist und von der Pflegekasse mindestens den Pflegegrad 1 zuerkannt bekommen hat, hat Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von gegenwärtig 125 Euro monatlich. Davon sollen Hilfen für das Putzen, Einkaufen oder Spazierengehen, also Angebote zur Unterstützung im Alltag, bezahlt werden. Allerdings ist es schwierig geeignete Angebote zu finden, da der Betrag von der Pflegekasse nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn eine professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Eine Auszahlung durch die Pflegekasse erfolgt nur bei der Vorlage von Quittungen eines Leistungserbringers.

Wir bieten diese Leistungen an. Sprechen Sie uns an.