Hilfen für Ihre Pflege
Diese Leistungen stehen Ihnen zu – Wir helfen Ihnen bei der Beantragung!
Pflegegrade und Pflegegeld
Wir sind Ihnen bei der Antragstellung auf Pflegegeld gerne behilflich. Die Entscheidung über die Bewilligung eines Pflegegrades hängt von der Ermittlung des Pflegebedarfs durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ab.
Auf Ihren Wunsch hin sind wir auch bei der Begutachtung durch den MDK unterstützend anwesend. Es kostet Sie keinen Cent extra! Es gibt insgesamt 5 Pflegegrade mit Anspruch auf Pflegegeld für die Pflegegrade 2-5:
Welcher Pflegegrad Ihnen zusteht, wie Sie einen Pflegeplatz bekommen, oder wenn Sie eine Pflegeanleitung benötigen – wir stehen Ihnen stets gerne mit Rat und Tat zur Seite! Wir führen Beratungsgespräche nach §37 SGBXI durch und beraten Sie gerne!
Pflegegrade und Ihre Geld- und Sachleistungen
Pflegegrad | Geldleistungen Ambulant Für Pflege zu Hause | Sachleistungen Ambulanter Pflegedienst | Entlastungsbetrag Ambulanter Pflegedienst Zweckgebunden | Vollstationäre Pflege im Heim |
---|---|---|---|---|
1 | 0,00 | 0,00 | 125,00 | 0,00 |
2 | 332,00 | 761,00 | 125,00 | 770,00 |
3 | 573,00 | 1.432,00 | 125,00 | 1.262,00 |
4 | 765,00 | 1.778,00 | 125,00 | 1.775,00 |
5 | 947,00 | 2.200,00 | 125,00 | 2.005,00 |
Erläuterungen zu den Pflegegraden und den Entlastungsleistungen
Pflegegrad 1:
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie monatlich 40 Euro (aktuell bei Corona bis zu 60,00€) für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Der Pflegegrad 1 bekommt keine Pflegesachleistungen für häusliche Pflege durch einen Pflegedienst und muss anfallende Kosten selbst tragen.
Ausnahme: Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen erhalten als Leistungen Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur altersgerechten Wohnraumgestaltung (bis zu 4.000 Euro) sowie zwei kostenlose Beratungsbesuche pro Jahr.
Pflegebedürftige mit einem Pflegegraden 2 bis 5 haben einen Anspruch auf Pflegesachleistungen für die Pflege durch einen häuslichen Pflegedienst oder die ambulante Versorgung in einer Einrichtung für Tagespflege oder Nachtpflege. Leistungssätze für Pflegesachleistungen entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:
Pflegegrad 2: 761,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3: 1.432,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4: 1.778,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5: 2.200,00 Euro / Monat
Pflegegeld bei ambulanter Pflege durch Angehörige / Bekannte
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können anstelle dieser Pflegesachleistungen bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst auch Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Freunde Bekannte beantragen.
Die Leistungssätze für das monatliche Pflegegeld entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:
Pflegegrad 1: 0,00 Euro / Monat
Pflegegrad 2: 332,00Euro / Monat
Pflegegrad 3: 573,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4: 765,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5: 947,00 Euro / Monat
Leistungen bei Pflegegraden in der stationären Pflege (Pflegeheim)
Pflegegrad 1: Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 erhalten pro Monat 125 Euro als Kostenerstattung für ihren Aufenthalt in einem Altenheim oder Pflegeheim. Dieser geringe Betrag soll die noch weitgehend Selbstständigen entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär dazu motivieren, ambulante Pflege zu nutzen und nicht in ein Alten- und Pflegeheim umzuziehen.
Die Leistungssätze für die Zuschüsse der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim entnehmen Sie nachfolgender Tabelle:
Pflegegrad 2: 770,00 Euro / Monat
Pflegegrad 3: 1.262,00 Euro / Monat
Pflegegrad 4: 1.775,00 Euro / Monat
Pflegegrad 5: 2.005,00 Euro / Monat